
Wie funktioniert unser Rezeptservice?
Anspruch von Patienten mit erkrankungsbedingtem Gewichtsverlust auf Verordnung von medizinischer Trinknahrung auf Kassenrezept ist nach § 315 SGB V gesetzlich geregelt¹

So einfach ist die Verordnung von restoric®-Trinknahrungen
Alle Patienten mit drohender oder bestehender Mangelernährung
- Eingeschränkte Fähigkeit zur Nahrungsaufnahme
- oder Nahrungskarenz
- oder unbeabsichtigter Gewichtsverlust > 5–10 % in den vergangenen 3–6 Monaten
- oder BMI < 20
- Serumalbumin < 35 g/l und/oder
- Erhöhte Entzündungsparameter CRP > 5 mg/l; IL-6 > 4 pg/ml
Neben der Grunderkrankung ist die Diagnose der Malnutrition zu dokumentieren, z. B.: ICD-10 E 43 (… erhebliche Energie- und Eiweiß- Mangelernährung); ICD-10 R 64 (Kachexie)
Nein. Medizinische Trinknahrungen (bilanzierte Diäten)
sind Arzneimitteln gleichgestellt.²
So lange, bis der Patient den gewünschten Ernährungszustand erreicht hat, bzw. sich wieder selbst ausreichend normal ernähren kann – und sich das Gewicht und der Albuminwert stabilisiert haben.
Menge, Produktbezeichnung, Pharmazentralnummer
Für jede Behandlungssituation die passende restoric®-Trinknahrung – siehe Vorderseite
1 § 31 (5) SGB V: www. § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung (sozialgesetzbuch-sgb.de)
2 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) § 29 Verordnung von Arzneimitteln: www.BMV-Aerzte.pdf (kbv.de)