Wie funktioniert unser Rezeptservice?

Anspruch von Patienten mit erkrankungsbedingtem Gewichtsverlust auf Verordnung von medizinischer Trinknahrung auf Kassenrezept ist nach § 315 SGB V gesetzlich geregelt¹

So einfach ist die Verordnung von restoric®-Trinknahrungen

Welche Patienten können restoric®-Trinknahrungen auf Kassenrezept erhalten?

Alle Patienten mit drohender oder bestehender Mangelernährung

Wie wird eine Mangelernährung festgestellt?
  • Eingeschränkte Fähigkeit zur Nahrungsaufnahme
  • oder Nahrungskarenz
  • oder unbeabsichtigter Gewichtsverlust > 5–10 % in den vergangenen 3–6 Monaten
  • oder BMI < 20
Welche Laborparameter weisen auf Kachexie hin?
  • Serumalbumin < 35 g/l und/oder
  • Erhöhte Entzündungsparameter CRP > 5 mg/l; IL-6 > 4 pg/ml
Was ist zu dokumentieren?

Neben der Grunderkrankung ist die Diagnose der Malnutrition zu dokumentieren, z. B.: ICD-10 E 43 (… erhebliche Energie- und Eiweiß- Mangelernährung); ICD-10 R 64 (Kachexie)

Muss von der Arztpraxis eine Genehmigung bei der Krankenkasse eingeholt werden?

Nein. Medizinische Trinknahrungen (bilanzierte Diäten)
sind Arzneimitteln gleichgestellt.²

Wie lange kann restoric® verordnet werden?

So lange, bis der Patient den gewünschten Ernährungszustand erreicht hat, bzw. sich wieder selbst ausreichend normal ernähren kann – und sich das Gewicht und der Albuminwert stabilisiert haben.

Was muss auf das Rezept geschrieben werden?

Menge, Produktbezeichnung, Pharmazentralnummer

Welche restoric®-Trinknahrung ist nötig, um neue Muskelkraft und Energie aufzubauen?

Für jede Behandlungssituation die passende restoric®-Trinknahrung – siehe Vorderseite

1 § 31 (5) SGB V: www. § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung (sozialgesetzbuch-sgb.de)
2 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) § 29 Verordnung von Arzneimitteln: www.BMV-Aerzte.pdf (kbv.de)

Medizinisches Fachpersonal

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