
Trinknahrung auf Rezept
Einfach verordnen und bequem nach Hause liefern lassen.
Mit dem Rezeptservice erhalten Ihre Patienten die verordnete Trinknahrung schnell und unkompliziert direkt nach Hause geliefert.
Anspruch von Patienten mit erkrankungsbedingtem Gewichtsverlust auf Verordnung von medizinischer Trinknahrung auf Kassenrezept ist nach § 315 SGB V gesetzlich geregelt¹
So einfach geht’s:

Sie verordnen per Rezept

Sie oder Ihre Patienten senden uns das Rezept im Freiumschlag

Ihre Patienten erhalten das Produkt bequem nach Hause geliefert
So einfach ist die Verordnung von restoric®-Trinknahrungen
Alle Patienten mit drohender oder bestehender Mangelernährung
- Eingeschränkte Fähigkeit zur Nahrungsaufnahme
- oder Nahrungskarenz
- oder unbeabsichtigter Gewichtsverlust > 5–10 % in den vergangenen 3–6 Monaten
- oder BMI < 20
- Serumalbumin < 35 g/l und/oder
- Erhöhte Entzündungsparameter CRP > 5 mg/l; IL-6 > 4 pg/ml
Neben der Grunderkrankung ist die Diagnose der Malnutrition zu dokumentieren, z. B.: ICD-10 E 43 (… erhebliche Energie- und Eiweiß- Mangelernährung); ICD-10 R 64 (Kachexie)
Nein. Medizinische Trinknahrungen (bilanzierte Diäten)
sind Arzneimitteln gleichgestellt.²
So lange, bis der Patient den gewünschten Ernährungszustand erreicht hat, bzw. sich wieder selbst ausreichend normal ernähren kann – und sich das Gewicht und der Albuminwert stabilisiert haben.
Menge, Produktbezeichnung, Pharmazentralnummer
1 § 31 (5) SGB V: www. § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung (sozialgesetzbuch-sgb.de)
2 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) § 29 Verordnung von Arzneimitteln: www.BMV-Aerzte.pdf (kbv.de)

