Diagnose von Mangelernährung
Wie stelle ich eine Malnutrition fest?
Anhand einfacher Parameter können Sie eine Mangelernährung feststellen. Es genügt, wenn einer dieser Parameter die von Fachgesellschaften festgelegten Grenzwerte erreicht.
- unbeabsichtigter Gewichtsverlust > 5 – 10 % in 3 – 6 Monaten
- BMI <20
- MUST-Screening ≥ 2 Punkte
- SGA-Score B oder C
(einer dieser Parameter reicht aus)
Ernährungsscreenings zur Feststellung einer Malnutrition
Ernährungsscreenings können zum Beispiel mithilfe der etablierten Fragebögen Malnutrition Universal Screening Tool (MUST) und/oder Subjective Global Assessment (SGA) durchgeführt werden. Diese sind jedoch nicht obligatorisch. Eine SGA-Erhebung hat zusätzlich den Vorteil, dass Probleme, die das ungünstige Essverhalten des Patienten mit verursachen oder verstärken, gut identifiziert werden können.
Hier finden Sie unsere Vorlagen für beide Screeningbögen zum Herunterladen:
Die vergleichsweise einfach zu erfassenden Parameter Gewichtsverlauf und Body-Mass-Index (BMI) sind geeignet, um eine Malnutrition festzustellen. Es genügt, wenn einer dieser Parameter, die von Fachgesellschaften empfohlenen Grenzwerte erreicht. Zusätzlich kann ein verminderter Albuminspiegel Hinweis auf eine Mangelernährung geben.
- Gewichtsverlust > 10 % in den vergangenen 3-6 Monaten
- BMI < 20 und Gewichtsverlust > 5 % in den vergangenen 3-6 Monaten
- BMI < 18,5 (bei über 65 Jahren: BMI < 20)
- MUST-Screening ≥ 2 Punkte
- SGA-Score B oder C
Als zusätzlicher Parameter möglich:
- vermindertes Albumin < 35 g/l
Diagnose der Mangelernährung mithilfe von Ernährungsscreenings
Ernährungsscreenings können zum Beispiel mithilfe der etablierten Fragebögen Malnutrition Universal Screening Tool (MUST) und/oder Subjective Global Assessment (SGA) durchgeführt werden. Diese sind jedoch nicht obligatorisch. Eine SGA-Erhebung hat den Vorteil, dass Probleme, die das ungünstige Essverhalten des Patienten mit verursachen oder verstärken, gut identifiziert werden können.
Hier finden Sie unsere Vorlagen für beide Screeningbögen zum Herunterladen:
- BMI < 20
- Gewichtsverlust > 5 – 10 % in den vergangenen 3-6 Monaten
- Serumalbumin < 35 g/l (in Kombination mit unauffälligem CrP)
- SGA-Score B oder C
(einer dieser Parameter reicht aus)
Ernährungsscreenings helfen bei der Diagnose von Mangelernährung
Der etablierte Fragebogen Subjective Global Assessment (SGA) eignet sich insbesondere bei grenzwertigen Fällen, um Sicherheit für die Diagnose der Mangelernährung zu erlangen. Er ist jedoch nicht obligatorisch. Eine SGA-Erhebung hat den Vorteil, dass Sie Probleme, die das ungünstige Essverhalten des Patienten mit verursachen oder verstärken, gut identifizieren können.
Was muss ich dokumentieren?
Neben der Grunderkrankung muss die Diagnose der Mangelernährung (bzw. der Tumorkachexie) in der Patientenakte dokumentiert sein. Notieren Sie ebenfalls mindestens einen der oben genannten, geeigneten Diagnose-Parameter in der Patientenakte. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die Dosierung der Trinknahrung ebenfalls zu dokumentieren, zum Beispiel 1-2 Portionen restoric® am Tag.
Welchen Patienten darf ich restoric® verordnen?
Sie dürfen Nierenpatienten mit drohender oder bestehender Malnutrition Produkte aus der restoric® nephro-Serie verordnen. Dialysepatienten erhalten restoric® nephro intraD, restoric® nephro drink oder restoric® nephro intensiv. Nicht-dialysepflichtige Nierenpatienten erhalten restoric® nephro prae.
Auszug aus AM-RL Kap. I § 23 – Verordnungsfähige Standard- und Spezialprodukte:
Bei gegebener Indikation erfolgt die Versorgung mit Elementardiäten und Sondennahrung in Form von norm- oder hochkalorischen Standardprodukten (bilanzierte Diäten); hierzu zählen auch gegebenenfalls
– Produkte mit Anpassung für Niereninsuffiziente
Sie dürfen Patienten mit drohender oder bestehender Mangelernährung restoric® supportiv S verordnen.
Auszug aus AM-RL Kap. I § 23 – Verordnungsfähige Standard- und Spezialprodukte:
Bei gegebener Indikation erfolgt die Versorgung mit Elementardiäten und Sondennahrung in Form von norm- oder hochkalorischen Standardprodukten (bilanzierte Diäten).
Basierend auf dieser Aussage des § 31(5) im Sozialgesetzbuch V wurde die Verordnungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrungen in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) geregelt.
Demnach sind vollbilanzierte Trink- und Sondennahrungen, also bilanzierte Diäten, die alle notwendigen Nährstoffe, Mineralstoffe und Vitamine im richtigen Verhältnis enthalten, verordnungsfähig.
Wie lange darf ich restoric® verordnen?
Sie dürfen restoric® so lange verordnen, bis der Patient den gewünschten Ernährungszustand erreicht hat beziehungsweise der Patient sich selbst wieder ausreichend normal ernähren kann. Hierzu sollten sich das Gewicht (und bei Nierenpatienten der Albuminwert) im gewünschten Bereich stabilisiert haben.
Was muss ich auf das Rezept schreiben?
Es sind lediglich Angaben zur Menge, die genaue Produktbezeichnung sowie die Pharmazentralnummer für die Verordnung von Trinknahrung notwendig. Es empfiehlt sich, darüber hinaus „gemäß AM-RL Kap. I § 23“ auf dem Rezept zu vermerken. Dies ist ein Hinweis für die Krankenkassen auf den entsprechenden Beschluss in der Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit von vollbilanzierten Trink- und Sondennahrungen mit Anpassung für Niereninsuffiziente.
Es müssen lediglich die genaue Produktbezeichnung und die Menge angegeben werden. Es empfiehlt sich darüber hinaus, die Pharmazentralnummer sowie „gemäß AM-RL Kap. I §§ 18ff“ auf dem Rezept zu vermerken. Letzteres ist ein Hinweis für die Krankenkassen auf den entsprechenden Beschluss in der Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit von vollbilanzierten Standardtrinknahrungen.
Beispielrezept für niereninsuffiziente
Patienten:
Beispielrezept für onkologische & geriatrische Patienten:
Muss ich mir vorab eine Genehmigung von der jeweiligen Krankenkasse einholen?
Nein, eine Genehmigung ist gemäß Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) nicht vorgesehen. Da vollbilanzierte Diäten bei der Verordnung wie ein Arzneimittel behandelt werden, ist eine Genehmigung seitens der Krankenkassen unzulässig.
§ 29 Verordnung von Arzneimitteln
(1) Die Verordnung von Arzneimitteln liegt in der Verantwortung des Vertragsarztes. Die Genehmigung von Arzneimittelverordnungen durch die Krankenkasse ist unzulässig.
Welche zusätzlichen Maßnahmen muss ich bei der Diagnose von Mangelernährung ergreifen?
Gemäß AM-RL Kap. I § 21 (2) sind bei dem Einsatz enteraler Ernährung verschiedene Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu veranlassen. Darunter fallen beispielsweise Schmerzen beim Kauen aufgrund einer schlecht sitzenden Zahnprothese, Schluckstörungen sowie weitere motorische oder soziale Probleme des Patienten. Möglicherweise begonnene restriktive Diäten sind zu überprüfen. Um Unsicherheiten bei der Ernährung aus dem Weg zu räumen, sollte den betroffenen Patienten außerdem eine qualifizierte Ernährungsberatung ermöglicht werden. Ärzte können ihren Patienten eine Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit einer ernährungstherapeutischen Beratung laut § 43 SGB V ausstellen. Diese Bescheinigung ist für die Praxis budget-neutral.
In der Regel geht es um Maßnahmen, die in Ihrem Zentrum vermutlich bereits durchgeführt oder veranlasst wurden. Schon während Sie derartige Maßnahmen zur Verbesserung des Ernährungszustandes ergreifen, darf bereits mit der Ernährungstherapie und Verordnung von Trinknahrung begonnen werden. So soll eine weitere Verschlechterung des Ernährungszustandes verhindert werden.
Alle Hinweise finden Sie hier als kompaktes PDF-Dokument zum Download:
- Verordnungshinweise – niereninsuffiziente Patienten
- Verordnungshinweise – onkologische & geriatrische Patienten
Haben Sie weitere Fragen zur Verordnung von restoric® Trinknahrung? Dann rufen Sie uns bitte an!
Tel. 030 63 10 47 90 – oder senden Sie uns eine E-Mail an info@vitasyn.de.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.