Kann Trinknahrung verordnet werden?
Der behandelnde Arzt kann Ihnen oder Ihren Angehörigen eine Trinknahrung auf einem roten Rezept verordnen, wenn die Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung eingeschränkt ist und eine Anpassung der normalen Ernährung oder sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation allein nicht ausreichen.
Wenn zum Beispiel Schmerzen beim Kauen die verminderte Nahrungsaufnahme verursachen, sollten die Schmerzen nach Möglichkeit behoben werden. Gleichzeitig kann der Arzt dem Patienten schon eine Trinknahrung verordnen. Das bedeutet, dass man eine Anpassung der normalen Ernährung oder sonstige Maßnahmen mit der Verordnung einer Trinknahrung kombinieren kann.
Hat der Arzt die Trinknahrung auf einem roten Rezept verordnet, dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, so wie bei einem Arzneimittel. Der Patient muss nur die Rezeptgebühr zahlen, sofern er von der Rezeptzuzahlung nicht befreit ist.
Im Sozialgesetzbuch V, §31(5) ist der Anspruch auf „bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung“ (= vollbilanzierte Trinknahrung) unter bestimmten Voraussetzungen klar festgelegt. Eine vollbilanzierte Trinknahrung enthält alle Nährstoffe zur Deckung des täglichen Bedarfs. Damit ist eine ausschließliche Ernährung über die Trinknahrung theoretisch möglich.
Der Arzt muss die Verordnung der Trinknahrung mit der medizinischen Notwendigkeit gegenüber der Krankenkasse begründen können. Dazu zählen zum Beispiel ein ungewollter Gewichtsverlust, ein zu niedriger BMI oder auffällige Laborwerte.
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